Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 16.5.2024 15:03 Uhr

  • Wohnungen
    • Friedrichsfeld:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Balkon, 2.OG rechts, 61.14m2
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    • Herzogenried:
      1 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, Aufzug, Tiefgarage, 9. Ebene, 42.66m2
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    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, 2 Loggien, Aufzug, Tiefgarage, 8. Ebene, 53.31m2
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    • Ladenburg:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Stellplatz, EG rechts, 51.88m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG rechts, 71.82m2
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    • Waldhof-Ost:
      2 Zimmer, Küche, Bad, 2 Loggien, Tiefgarage, 3.OG rechts, 66.33m2
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    • Waldhof-Ost:
      2 Zimmer, Küche, Bad, 2 Balkone, 3.OG links, 60.73m2
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Die ausführlichen Wohnungsangebote finden Sie hier.

Aktuelle Zinsen

Wir können Ihnen aktuell eine Verzinsung von bis zu 1.00% bieten!
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Nächster Termin

Freitag, 31.5.2024: Am Brueckentag Freitag den 31. Mai 2024 bleibt die Sparabteilung/Kasse geschlossen.

Am Freitag, 31. Mai 2024, bleibt die Sparabteilung/Kasse der Genossenschaft geschlossen. Wir bitten Sie dies bei Ihren Dispositionen zu beruecksichtigen.

Alle Termine finden Sie hier.

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Ausgabe 08/ 2005

Der Mietspiegel der Stadt Mannheim gibt Auskunft über das Vergleichsmietenniveau

Die Nutzungsgebühren der Gartenstadt-Genossen-schaft für die von den Mitgliedern genutzten Wohnungen müssen von Zeit zu Zeit angepasst werden, um die der Genossenschaft entstehenden Kosten, z.B. die erforderlichen Instandhaltungs- und Verwaltungskosten, Steuern, Zinsen auf Fremd- und Eigenkapital abdecken zu können.

Da die Kosten in der Regel ansteigen, bedeutet dies meist eine Erhöhung der Nutzungsgebühren. Als ein wichtiges Hilfsmittel für die Beurteilung der Angemessenheit der Grundnutzungsgebühren kann der Mietspiegel der Stadt Mannheim dienen. Dieser Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Stadt Mannheim sowie den Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden. Ein solcher so genannter qualifizierter Mietspiegel hat eine besondere Richtigkeitsgewähr und wird alle zwei Jahre aktualisiert. Der Mietspiegel weist in tabellarischer Form das durchschnittliche Entgelt je qm Wohnfläche für Wohnraum vergleichbarer Ausstattung, Bauperiode und Wohnungsgröße aus. Jede Wohnung eines Mehrfamilienhauses lässt sich danach einem bestimmten Feld des Mietspiegels zuordnen, das die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergibt. Die Nut-zungsgebühr darf dann nur bis zur angegebenen Obergrenze erhöht werden. Dieser Mietpreis gibt nicht allein die aktuellen Marktmieten bei einer Neuvermietung an, sondern stellt einen Mittelwert aus Mieten von neu abgeschlossenen Verträgen und Bestandsmietverträgen dar, bei denen in den vergangenen vier Jahren die Mieten erhöht wurden. Darüber hinaus ist die Erhöhung der maßgeblichen Nutzungsgebühr innerhalb von drei Jahren nur um 20% zulässig.

Sofern diese Voraussetzungen vorliegen schreibt der Gesetzgeber vor, dass das Mitglied seine Zustimmung zu der Nutzungsgebührenerhöhung erteilt.

Übrigens beträgt die durchschnittliche Nutzungsgebühr unserer Genossenschaftswohnungen 4,71 € / qm, gemäß Mietspiegel aber 5,41 € / qm.

Für nähere Fragen steht Ihnen gern unser Herr Ihle unter der Rufnummer 0621/18005-33 zur Verfügung.