Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
K2, 12-13 - 68159 Mannheim - (0621) 18005-0 - info@gartenstadt-genossenschaft.de
Seiten durchsuchen...
 
 

Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 16.5.2024 15:03 Uhr

  • Wohnungen
    • Friedrichsfeld:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Balkon, 2.OG rechts, 61.14m2
      mehr Infos...
    • Herzogenried:
      1 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, Aufzug, Tiefgarage, 9. Ebene, 42.66m2
      mehr Infos...
    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, 2 Loggien, Aufzug, Tiefgarage, 8. Ebene, 53.31m2
      mehr Infos...
    • Ladenburg:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Stellplatz, EG rechts, 51.88m2
      mehr Infos...
    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG rechts, 71.82m2
      mehr Infos...
    • Waldhof-Ost:
      2 Zimmer, Küche, Bad, 2 Loggien, Tiefgarage, 3.OG rechts, 66.33m2
      mehr Infos...
    • Waldhof-Ost:
      2 Zimmer, Küche, Bad, 2 Balkone, 3.OG links, 60.73m2
      mehr Infos...

Die ausführlichen Wohnungsangebote finden Sie hier.

Aktuelle Zinsen

Wir können Ihnen aktuell eine Verzinsung von bis zu 1.00% bieten!
Weitere Infos...

Nächster Termin

Freitag, 31.5.2024: Am Brueckentag Freitag den 31. Mai 2024 bleibt die Sparabteilung/Kasse geschlossen.

Am Freitag, 31. Mai 2024, bleibt die Sparabteilung/Kasse der Genossenschaft geschlossen. Wir bitten Sie dies bei Ihren Dispositionen zu beruecksichtigen.

Alle Termine finden Sie hier.

Teilen Sie uns Ihren Termin mit!

Ausgabe 02/ 2004

Wohngeldreform

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen informiert:

Der Deutsche Bundestag hat Ende vergangenen Jahres das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) beschlossen. Eine grundlegende Reform des Wohngeldes zum 01. Juli 2004 ist Teil dieses Gesetzes. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet.

Neben der vereinfachten Antragstellung für die Bezieher von Wohngeld sollen die Gemeinden dadurch auch 300 Mio. 3 Verwaltungskosten einsparen können.

Zurzeit erhalten Empfänger so genannter Transferleistungen, wie zum Beispiel Sozialhilfe oder Grundsicherung, auch Wohngeld, müssen dafür aber einen separaten Antrag stellen. Dieses Wohngeld wird mit dem Anspruch auf die Transferleistungen verrechnet, so dass der Bürger im Ergebnis keinen Vorteil für seinen Lebensunterhalt hat. Außerdem führt das bisherige Nebeneinander von Transferleistung und Wohngeld zu gravierenden Vollzugsproblemen: Es kommt häufig zu Doppelzuständigkeiten bei der Leistungserbringung. Aufwändige und auch fehleranfällige Erstattungsverfahren sind erforderlich, um die Ansprüche der unterschiedlichen Träger dieser Leistungen – Gemeinden, Länder und Bund - untereinander auszugleichen.

Diese Zweispurigkeit bei der Zahlung von Unterkunftskosten für die Bürger wird künftig zugunsten eines einspurigen Systems aufgegeben, ohne dass der Leistungsempfänger materielle Einbußen erleidet, erläutert das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.

Empfänger erhielten nun ihre Unterkunftskosten allein durch die Transferleistung, also hauptsächlich durch das neue Arbeitslosengeld II. Dabei bleibe das bisherige Leistungsniveau für die Bürger voll erhalten.

Durch diese Vereinfachung werde in ca. 2,5 Millionen Fällen pro Jahr ein Erstattungsverfahren zwischen Leistungsträgern überflüssig. Damit sei die Effizienz der Verwaltung deutlich gesteigert und eine erhebliche Einsparung von Verwaltungskosten bei den Gemeinden erreicht. Dies zeige, dass man nicht nur über den modernen Staat rede, sondern ihn auch praktiziere, so das Bundesministerium.